AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen § 14 BGB

Versteigerungsbedingungen für Unternehmer

I. Geltungsbereich/Nutzerinformationen

  1. Auktionshaus Elenberger (nachfolgend: „Versteigerer“) versteigert über die Homepage gebrauchte Gegenstände gegen Höchstgebote. Gegenüber Unternehmern gem. § 14 BGB gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung (nachfolgend: „AGB“).
  2. In den Fällen, in denen Versteigerer lediglich Vermittler und nicht Veräußerer der Gegenstände ist, kommt der Kaufvertrag zwischen dem Auftraggeber des Versteigerers (nachfolgend: „Auftraggeber“) und dem Käufer zustande, der das höchste Gebot für die zu versteigernden Gegenstände abgibt (nachfolgend: „Käufer“).

AGB des Käufers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Parteien bestimmen ihre Geltung ausdrücklich.

II. Teilnahmeberechtigung

  1. Für die Teilnahme an den Internetversteigerungen ist eine Registrierung auf der Internetseite www.auktionshaus-elenberger.de erforderlich. Der Anmeldeantrag muss durch den Versteigerer durch Benachrichtigung per E-Mail angenommen werden.
  2. Durch die Anmeldung ermächtigt der Bieter bzw. der Käufer den Versteigerer zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Eine Kündigung/Abmeldung durch den Bieter ist jederzeit möglich, eine Kündigung durch den Versteigerer mit einer Frist von 14 Tagen.

III. Durchführung der Versteigerung, Vertragsschluss, Rechte Dritter

  1. Der Versteigerer gibt Versteigerungstermine und Versteigerungslaufzeiten auf www.auktionshaus-elenberger.de bekannt. Er behält sich vor, bis zum Beginn Auktionsbeginn die Laufzeit zu ändern.
  2. Die Darstellung der Gegenstände im Versteigerungskatalog ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe der Gebote. Die Abgabe eines Gebotes stellet ein verbindliches Kaufangebot dar. Gibt ein weiterer Bieter vor Beendigung der Versteigerungszeit ein höheres Angebot ab, so erlischt das niedrigere Angebot.
  3. Es handelt sich bei der Beschreibung der Waren um keine Beschaffenheitsbestimmung. Der Versteigerer übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie.

IV. Gefahrübergang

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die ersteigerte Ware innerhalb von zehn Werktagen abzuholen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen. Eine Aufbewahrung oder Versand erfolgen auf Gefahr des Käufers und auf seine Rechnung.
  2. Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen keine Abholung des Kaufgegenstandes, kann der Versteigerer/der Auftraggeber vom Kaufvertrag nach gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Im Übrigen kann der Versteigerer/der Auftraggeber unabhängig von dem Rücktritt den Ersatz von Mehraufwendungen vom Käufer verlangen. 

V. Kaufpreiszahlung, Eigentumsvorbehalt

  1. Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 18 % des Höchstgebotes, soweit kein anderes Versteigerungsaufgeld vereinbart wurde. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.
  2. Soweit ausdrücklich nichts Anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis mit dem Zuschlag fällig.
  3. Umsatzsteuerfreie Verkäufe an Käufer aus dem EU-Ausland erfolgen erst nach Vorliegen einer USt.-ID-Nr. und eines Verbringungsnachweises unter Beifügung einer Ausweiskopie des gesetzlichen Vertreters. Der Verbringungsnachweis muss innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung vorgelegt werden.
  4. Der Versteigerer ist zur Einziehung des Kaufpreises im Namen und für Rechnung des Auftraggebers berechtigt.
  5. Das Eigentum geht erst mit Zahlung des Kaufpreises samt MwSt. auf den Käufer über.

VI. Gewährleistungsausschluss

Die angebotenen Gegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung veräußert.  

VII. Haftung

Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden erfolgt nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen oder Ansprüche nach dem ProHaftG oder aus einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie bestehen.  

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Die Durchführung von Versteigerungen und diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  2. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist für die Übergabe der Kaufsache der Standort des versteigerten Gegenstandes Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Bestellungen von Unternehmern ist Saarlouis.
  3. Der Versteigerer behält sich das Recht zur Änderung und Ergänzung der AGB vor. In diesem Fall informiert der Versteigerer die Bieter per E-Mail über die erfolgten Änderungen/Ergänzungen.  

Versteigerungsbedingungen für Verbraucher

I. Geltungsbereich, Nutzerinformationen

Auktionshaus Elenberger (nachfolgend: „Versteigerer“), Saarbrücker Str. 129a, 66359 Bous (Tel.: +49 176 70 64 26 34: E-Mail:  info@auktionshaus-elenberger.de) Auktionshaus Elenberger (nachfolgend: „Versteigerer“) versteigert über die Homepage gebrauchte Gegenstände – insbesondere solche aus Insolvenzen – gegen Höchstgebote. Verbraucher gem. § 13 BGB ist im Sinne der nachstehenden Regelungen jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.  Es gelten gegenüber Verbrauchern die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ihrer im Zeitpunkt des Versteigerungsbeginns jeweils gültigen Fassung (nachfolgend: „AGB“). Soweit nicht anders vereinbart, widersprechen wir hiermit der Einbeziehung von Ihnen verwendeter eigener Bedingungen.

  1. Der Versteigerer ist ausschließlich Vermittler und nicht Veräußerer der Gegenstände. Ein Rechtsverhältnis bezüglich des Erwerbs der Gegenstände/Waren kommt allein zwischen dem Auftraggeber des Versteigerers (nachfolgend „Auftraggeber“) und der Person zustande, die im Rahmen der Internet-Versteigeigerungen Gebote für die zu versteigernden Gegenstände abgibt (nachfolgend „Bieter“ oder nach erfolgtem Zuschlag „Käufer“).
  2. Vertragssprache ist deutsch.
  3. In den Fällen, in denen Versteigerer lediglich Vermittler und nicht Veräußerer der Gegenstände ist, kommt der Kaufvertrag zwischen dem Auftraggeber des Versteigerers (nachfolgend: „Auftraggeber“) und dem Käufer zustande, der das höchste Gebot für die zu versteigernden Gegenstände abgibt (nachfolgend: „Käufer“).

II. Teilnahmeberechtigung, Anmeldung, Ausschluss

  1. Für die Teilnahme an den Internetversteigerungen sind nur volljährige Personen berechtigt.
  2. Zur Teilnahme an Versteigerungen ist eine Registrierung auf der Internetseite www.auktionshaus-elenberger.de erforderlich. Der Anmeldeantrag muss durch den Versteigerer durch Benachrichtigung per E-Mail angenommen werden. Der Versteigerer behält sich vor, eine Kopie des Personalausweises anzufordern.
  3. Durch die Anmeldung ermächtigt der Bieter bzw. der Käufer den Versteigerer zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  4. Eine Kündigung/Abmeldung durch den Bieter ist jederzeit möglich, eine Kündigung durch den Versteigerer mit einer Frist von 14 Tagen.

III. Durchführung der Versteigerung, Vertragsschluss, Rechte Dritter

1.Der Versteigerer gibt Versteigerungstermine und Versteigerungslaufzeiten auf www.auktionshaus-elenberger.de.de bekannt. Er behält sich vor, bis zum Beginn Auktionsbeginn die Laufzeit zu ändern.

  1. Die Darstellung der Gegenstände im Versteigerungskatalog ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe der Gebote. Die Abgabe eines Gebotes stellet ein verbindliches Kaufangebot dar. Gibt ein weiterer Bieter vor Beendigung der Versteigerungszeit ein höheres Angebot ab, so erlischt das niedrigere Angebot.
  2. Es handelt sich bei der Beschreibung der Waren um keine Beschaffenheitsbestimmung. Der Versteigerer übernimmt keine Beschaffenheitsgarantie.

IV. Gefahrübergang

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die ersteigerte Ware innerhalb von zehn Werktagen abzuholen, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich eine anderweitige Vereinbarung getroffen. Eine Aufbewahrung oder Versand erfolgen auf Gefahr des Käufers und auf seine Rechnung. Abholung der Kaufsache erfolgt auf Kosten und auf Risiko des Käufers.
  2. Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen keine Abholung des Kaufgegenstandes, kann der Versteigerer/der Auftraggeber vom Kaufvertrag nach gesetzlichen Bestimmungen zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Im Übrigen kann der Versteigerer/der Auftraggeber unabhängig von dem Rücktritt den Ersatz von Mehraufwendungen vom Käufer verlangen. 

V. Zahlung von Kaufpreis, Eigentumsvorbehalt

  1. Soweit ausdrücklich nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis mit dem Zuschlag fällig.
  2. Umsatzsteuerfreie Verkäufe an Käufer aus dem EU-Ausland erfolgen erst nach Vorliegen eines Verbringungsnachweises. Dieser muss innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungsstellung vorgelegt werden.
  3. Der Versteigerer ist zur Einziehung des Kaufpreises im Namen und für Rechnung des Auftraggebers berechtigt.
  4. Das Eigentum geht erst mit Zahlung des Kaufpreises samt MwSt. auf den Käufer über.
  5. Das vom Käufer neben dem Kaufpreis zu zahlende Aufgeld beträgt 18 % des Höchstgebotes, soweit kein anderes Versteigerungsaufgeld vereinbart wurde. Auf den Gesamtpreis wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben.

VII. Gewährleistungsausschluss

Die angebotenen Gegenstände werden unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung veräußert. 

VIII. Haftung

Eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden erfolgt nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit vorliegen oder Ansprüche nach dem ProHaftG oder aus einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie bestehen. 

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Die Durchführung von Versteigerungen und diese Bedingungen unterliegen deutschem Recht. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
  2. Handelt es sich bei dem Käufer um einen Unternehmer, so ist für die Übergabe der Kaufsache der Standort des versteigerten Gegenstandes Erfüllungsort. Ausschließlicher Gerichtsstand bei Bestellungen von Unternehmern ist Saarlouis.
  3. Der Versteigerer behält sich das Recht zur Änderung und Ergänzung der AGB vor. In diesem Fall informiert der Versteigerer die Bieter per E-Mail über die erfolgten Änderungen/Ergänzungen.